Mund- und Nasenschutz
Wer muss wie und wo einen Mund- und Nasenschutz tragen?
Unsere Eltern und schulfremde Personen müssen bereits ab Betreten des Schulgeländes durchgängig eine Mund- und Nasenbedeckung tragen.
Für die gesamte Schulgemeinschaft gilt – bis auf den Unterricht und die Freizeit im Klassenverband – die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in geschlossenen Räumen. Schüler*innen und Kolleg*innen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von diesem Grundsatz offiziell ausgenommen, sobald der Schule ein ärztliches Attest hierüber vorliegt.