Infoschreiben zur Dauervollmacht zum Verlassen der Klecks-Grundschule

Liebe Eltern,
Sie können – nach dem im Newsletter erläuterten Schulkonferenzbeschluss – nun künftig
selbst festlegen, wann Ihr Kind unsere Schule verlassen soll, unter Berücksichtigung:

  • des Unterrichts (verpflichtend)
  • der angemeldeten Nachmittags-AG (verpflichtend)
  • der Tageszeit: Montag bis Donnerstag nicht vor 13.30, Freitag nicht vor 12.00 Uhr.
    Für die Festlegung haben Sie folgende Möglichkeiten
    1) Dauervollmacht ausstellen (bei den Klassen 5 und 6 darf die Zeit eine Spanne
    umfassen, z.B. mein Kind verlässt Dienstag zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr die
    Klecks-Grundschule).
    2) Individuelle Rückmeldung über das Verbindungs- bzw. HA-Heft einschreiben (wird
    täglich gelesen).
    3) Persönliche Abholung Ihres Kindes mit Verabschiedung bei der/dem Erzieher/in.
    Dabei können Sie zusätzlich bestimmen, ob Ihr Kind abgeholt wird oder ob es zu einer
    bestimmten Uhrzeit allein das Schulgelände verlassen darf. Des Weiteren bitten wir die
    Erziehungsberechtigten der Klasse 5 und 6 anzukreuzen, ob Ihr Kind auch bei
    Unterrichtsausfall früher nach Hause geschickt/später einbestellt werden darf.
    Bitte belehren Sie Ihr Kind, dass eine Verabschiedung bei der/m Erzieher/in immer
    zwingend erforderlich ist, bevor es die Klecks-Grundschule verlässt!
    Die Dauervollmacht weist Gültigkeit auf, bis Sie ihr formlos widersprechen. Bitte füllen Sie
    bei jeder dauerhaften Änderung, die das Verlassen des Schulgeländes Ihres Kindes betrifft,
    diese Dauervollmacht erneut aus.
    Besten Dank und freundliche Grüße,

    A. Paulus
    (Schulleiterin)
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