Risikogruppe

Was gilt für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf?

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies der Schule durch Vorlage einer entsprechenden haus-oder amtsärztlichen Bescheinigung nachweisen. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört und dies ärztlich bescheinigt wird. Die Schulleitung prüft, ob diese Schülerinnen und Schüler außerhalb des regulären Unterrichtsbetriebes in festen Kleingruppen oder ggf. einzeln in Präsenz durch diejenigen Lehrkräfte zu beschulen sind, die ebenfalls einer Risikogruppe angehören. Sollte aus ärztlicher Sicht die Notwendigkeit eines vollständig schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, einschließlich Leistungsbewertungen und Prüfungen, bestätigt worden sein, stellen die Elternbei der Schule einen Antrag auf „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“ (saLzH). Hat eine Schule begründeten Zweifel am Erfordernis des ausschließlich schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, kann sie eine Überprüfung durch die Amtsärztinnen und Amtsärzte der Gesundheitsämter erbitten. Die Schule sendet zu diesem Zweck die ihr vorliegenden Unterlagen mit Begründung an das entsprechende Amt und bittet um Entscheidung.