Leistungsbewertung Lernen zu Hause

Wie werden die Leistungen beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause bewertet?

Es können Hausaufgaben, die im Präsenzunterricht eingeführt wurden, damit schulisch abgesichert sind und nachbereitet werden sowie schriftliche Teile von Präsentationen, Portfolios und Projektaufträge zur Lernerfolgskontrolle beim Lernen zu Hause herangezogen werden. Dabei werden das Alter der Kinder, die Bedingungen des jeweiligen Unterrichtsfaches sowie die individuellen und häuslichen Umstände beim Lernen zu Hause berücksichtigt.

Die Durchführung von schriftlichen Kurzkontrollen und die Bewertung der Hausaufgaben, der schriftlichen Teile von Präsentationen, von Portfolios und von Projektaufträgen liegen im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.

Aufgaben, die eine Übermittlung oder Bearbeitung einfordern, die über die Schule bzw. die Lehrkraft nicht abgesichert werden können, führen nicht zu einer Verschlechterung der Leistungsbewertung.

Die Anzahl der festgelegten Klassenarbeiten ist einzuhalten. Sollte jedoch bedingt durch die Corona-Pandemie eine Lerngruppe mehr als vier Wochen keinen Präsenzunterricht haben, reduziert sich die Mindestanzahl der Klassenarbeiten auf zwei Klassenarbeiten im Schuljahr.