Förderung und Forderung

Forder- und Förderband

In der Klecks-Grundschule werden Schüler*innen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik im Rahmen eines Forder -und Förderbandes in den Jahrgangsstufen 4 und 5 individuell gefördert und gefordert. Die Schüler*innen lernen wöchentlich gemeinsam in Lerngruppen mit ähnlichen Lernvoraussetzungen und werden von den entsprechenden Fachlehrer*innen begleitet.

Förderunterricht LRS und Rechenschwäche

Kinder mit diagnostizierten Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten erhalten an der Klecks-Grundschule ab der 3. Klasse eine besondere Förderung. In Kleingruppen schulen die Schüler*innen spielerisch ihre Lautwahrnehmung und trainieren individuell abgestimmte Lese- und Rechtschreibstrategien. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der nahegelegenen Bornholmer Grundschule, die für Zweitklässler*innen mit Auffälligkeiten im Lesen und Rechtschreiben einen Intensivkurs anbietet, an dem von uns ausgewählte Kinder in Absprache mit den Erziehungsberechtigten über 12 Wochen hinweg täglich von 8 bis 12 Uhr teilnehmen.

Für Schüler*innen in den Klassen 3 bis 6 mit einer Rechenschwäche führen wir Diagnosen und gezielten Förderunterricht durch. Koordiniert werden die Bereiche jeweils von einer Lehrkraft. Zudem findet im Fach Mathematik Förderunterricht in den Klassenstufen 1 und 2 statt. Das individuelle Lerntempo und Leistungsvermögen der jeweiligen Schüler*innen wird hier besonders berücksichtigt. Im Mittelpunkt des Förderunterrichts steht die Erarbeitung des Mengen- und Zahlenverständnisses sowie der Rechenoperationen. Die Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Kinder werden mit den unterrichtenden Lehrer*innen und den Eltern gemeinsam abgestimmt. Ziel ist es, den Anschluss an die Anforderungen des Rahmenplans zu ermöglichen sowie das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken und Freude am Mathematikunterricht zu entwickeln.

Für den regulären Unterricht kann den Kindern mit einer LRS und/oder Rechenschwäche nach Beschluss der Klassenkonferenz ein Nachteilsausgleich GsVO § 14a oder Notenschutz gewährt werden.

Sonderpädagogische Förderung

Die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Unterrichtsalltag auf der Grundlage einer individuellen Förderplanung realisiert. Die Klassenkonferenzen und die Schulleiterin entscheiden gewissenhaft über die Vergabe von Nachteilsausgleichund Notenschutz nach §14a GsVO.
Darüber hinaus stellen wir mittels sonderpädagogischer Diagnostik und Beratung eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Förderung bereit. Diese findet in Form von Einzelunterricht und temporären Lerngruppen mit unseren ausgebildeten Sonderpädagog*innen sowie der Begleitung der Kinder durch Pädagogische Unterrichtshilfen sowie Schulhelfer*innen erfolgreich statt. Koordinierend wirkt der Bereich Sonderpädagogik mit einer eigenen „Fach“-Konferenz.